Die Tarife für unsere Dienstleistungen auf einen Blick.
Pflegerische Leistungen
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von den Versicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor. Pflegematerialien werden teilweise durch die Versicherungen vergütet.
Spitex Kanton Zug verrechnet die aufgewendete Zeit in 5-Minuten-Einheiten (Mindestdauer = 10 Minuten). Angebrochene Einheiten werden aufgerundet.
Langzeitpflege
Der Kundin/dem Kunden wird 20 % des kassenpflichtigen Betrages für Leistungen der Langzeitpflege als Patientenbeteiligung, jedoch höchstens CHF 15.35/Tag, belastet. Ausnahme: Bei Personen unter 18 Jahren.
- CHF 76.90/Std. Abklärung und Beratung
- CHF 63.00/Std. Behandlungspflege
- CHF 52.60/Std. Grundpflege
Pflege gemäss Unfall- und Militärversicherungsgesetz
Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
- CHF 114.96/Std. Abklärung und Beratung
- CHF 99.96/Std. Behandlungspflege
- CHF 90.00/Std . Grundpflege
Pflege gemäss Invalidenversicherungsgesetz
Diese Tarife gelten für Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
- CHF 114.96/Std. Abklärung und Beratung
- CHF 114.96/Std. Behandlungspflege
Für Personen ab dem 21. Altersjahr gelten die Tarife «Langzeitpflege».
Akut- und Übergangspflege
Die Akut- und Übergangspflege gilt für maximal 14 Tage nach Spitalaustritt, falls vom behandelnden Arzt des Spitals so verordnet. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
- CHF 62.40/Std. Abklärung und Beratung
- CHF 57.60/Std. Behandlungspflege
- CHF 53.40/Std. Grundpflege
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen
Standard-Leistungen
CHF 36.00/Std. (Verrechnung in 10-Minuten-Einheiten)
Die Kosten für hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen müssen von den Kundinnen und Kunden selber getragen werden, ausser es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall kommt die Versicherung ganz oder teilweise für die Kosten der hauswirtschaftlichen Leistungen auf.
Komfort-Leistungen
CHF 85.00/Std.
Diese Kosten müssen von der Kundin/dem Kunden selber getragen werden.
Frischmahlzeitendienst
CHF 18.00 pro Mahlzeit inkl. Lieferung
Diese Kosten müssen von der Kundin/dem Kunden selber getragen werden.
Finanzierungshilfen
Für Menschen, die Spitex benötigen und Probleme bei deren Finanzierung haben, bieten sich Finanzierungshilfen an.
Zusatzleistungen der AHV / IV:
Pflegebedürftige Personen haben unter besonderen Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Zusatzleistungen der Ausgleichskasse. Detaillierte Informationen
Auch die Sozialdienste der Einwohnergemeinden geben Auskunft über Finanzierungshilfen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre individuelle Unterstützung – jederzeit und überall.
Sind Sie auf der Suche nach professioneller Unterstützung zu Hause? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihren individuellen Einsatzplan.
Wenn Sie Fragen zu unseren Tarifen und AGBs haben, besuchen Sie bitte unsere Seite Tarife und AGBs oder kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Für schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen besuchen Sie bitte unsere FAQ-Seite, wo Sie möglicherweise bereits eine passende Antwort finden.
Wir sind gerne für Sie da